"Wir fordern die sofortige Abschaffung
der Mineralölsteuer, der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe.
Damit können die Energiepreise bei Benzin,
Diesel, Strom und Gas deutlich gesenkt werden. (Die Umsatzsteuer (20%)
auf Energie sollte dem Staat Österreich genügen.)
Der rasante Anstieg bei den Energiepreisen
kann gestoppt werden, wenn die Österreicher es mehrheitlich in einer
Volksabstimmung wollen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die
dafür notwendigen Gesetze beschließen."
Gründe für das Volksbegehren sind:
1. Die Mineralölsteuer:
Die Mineralölsteuer (kurz: MÖSt) ist in Österreich eine
Verbrauchsabgabe, mit der Kraftstoffe und Heizstoffe aus Mineralölen
besteuert werden.
Die Besteuerung beträgt derzeit 2022:
Benzin: 0,482 Euro je Liter
Diesel: 0,397 Euro je Liter
Heizöl: 0,098 Euro pro Liter.
D.h. ca. 25% der Spritpreise gehen auf die Mineralölsteuer zurück.
Bis 1987 waren die Einnahmen aus der Mineralölsteuer für das
Bundesstraßennetz zweckgebunden.
Seitdem fließen sie in das allgemeine Bundesbudget.
(Von der Mineralölsteuer derzeit befreit sind gewerbliche Luftfahrtunternehmen
und Schiffahrtunternehmen.)
Rechtsgrundlage ist das Mineralölsteuergesetz 2022,
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004908
D.h. mit der Mineralölsteuer werden Autofahren gegenüber den Flugunternehmen und Schiffsunternehmen diskriminiert. Das ist erstens unfair und zweitens nicht ökologisch begründbar. Die Mineralölsteuer dient daher nur den Finanzminister als Steuereinnahme. Man kann das auch als Abzocke der Autofahrer durch den Finanzminister sehen.
Mit der Abschaffung der Mineralölsteuer würden die Spritpreise
deutlich sinken, eben um 0,482 Euro je Liter Benzin / Super und um 0,397
Euro je Liter Diesel. Das würde die Pendler spürbar entlasten,
wenn das Parlament es mehrheitlich will.
Die Abschaffung der Minaerlölsteuer wäre daher eine geeignete
Maßnahme, um die Preisexplosion bei den Spritpreisen entgegenzuwirken.
Wie man sieht, ist nicht für alles Putin der Böse und auch nicht
die EU.
2. Die Elektrizitätsabgabe (auf Strom):
Der Elektrizitätsabgabe unterliegen die
Lieferung von elektrischer Energie (= Strom) im Bundesgebiet mit
den Ausnahmen der Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz (Tirol) und Mittelberg
(Vorarlberg).
Die Elektrizitätsabgabe beträgt in
der Regel 0,015 Euro je kWh und zwischen 1. Mai 2022 und 30. Juni
2023 0,001 Euro je kWh.
Rechtsgrundlage ist das Elektrizitätsabgabegesetz 2022,
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005027
Mit der Abschaffung der Elektrizitätsabgabe
würden die Strompreise sinken. Das würde somit jedem Haushalt
und jedem Betrieb zu gute kommen, da jeder Strom verbraucht. In Haushalten
würde dadurch insbesondere das Kochen und das Warmwasser billiger
werden und so das Haushaltbudget entlasten.
3. Die Erdgasabgabe:
Der Erdgasabgabe unterliegen die Lieferung von
Erdgas im Bundesgebiet mit den Ausnahmen der Gebiet der Ortsgemeinden Jungholz
(Tirol) und Mittelberg (Vorarlberg).
Die Erdgasabgabe beträgt in der Regel 0,066
Euro je m3 und zwischen 1. Mai 2022 und 30. Juni 2023 0,01196 Euro
je m3.
Rechtsgrundlage ist das Erdgasabgabegesetz,
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005028
Mit der Abschaffung der Erdgasabgabe würden
die Erdgaspreise sinken. Das würde alle Erdgasverbraucher (für
Kochen, Warmwasser, Heizen) zugute kommen, aber auch allen Fernwärmebeziehern
und teilweise auch die Stromkunden.
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Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
Alle österreichischen Staatsbürger
über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen,
durch Unterschrift am Amt oder mittels Internet & Handysignatur. (Die
Unterstützung von Volksbegehren ist
für alle Bürger kostenlos.)
Laufzeit? seit 23.5.2022 bis wir die nötigen 100.000 Unterstützungserklärungen bekommen haben.
Eintragungsorte?
Mittels Handysignatur
im Internet täglich von 0-24 Uhr
oder
auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu
den jeweiligen Öffnungszeiten.
In Wien sind die Bezirksämter (auch in
einem Corona-Lockdown) für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung
geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30 und Do. 8:00 - 17:30
Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes
sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung
- auch in der Lockdown-Phase - unterschreiben gehen.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten
unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben
NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann
erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
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www.energieabgaben-streichen.at / volksbegehren |